Abmahnwelle wegen Pornostream

  • Es geht ja momentan durch alle Medien, dass es eine ziemlich große Welle von Abmahnungen wegen einer Hand voll Pornostreams auf Redtube gab. (Von mehreren Tausend ist die Rede!) Mich würde ja mal interessiren, ob von Euch einer dabei ist, der eine bekommen hat oder der einen kennt, der abgemahnt wurde. Jetzt sagen vllt einige peinlich berührt, "nein, so Schweinkram kuck ich eh nie". Mag sein oder auch nicht, geht im Zweifelsfall auch niemanden was an. Aber zum einen bin ich persönlich der Meinung, dass man sich in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr für soetwas schämen müssen sollte. Zum anderen ist es zur Zeit noch durchaus im Bereich des Möglichen, dass die User die abgemahnten Links gar nicht selber oder nicht absichtlich geöffnet haben.
    Es ist nämlich noch gar nicht klar, woher die abmahnenden Anwälte überhaupt die IPs der vermeintlichen Urheberrechtsverletzer haben, da braucht man nämlich eigentlich einen richterlichen Entscheid für. Einige Theorien schließen daher durchaus Bots oder Viren mit ein. Insgesammt aber lässt sich sagen, dass man bei Erhalt einer Abmahnung auf KEINEN FALL (!) einfach zahlen sollte, denn auch sonst stehen die Anschuldigungen rechtlich auf mehr als wackeligen Beinen, wie eigentlich alle zu diesem Thema befragten Anwälten einhellig sagen (außer die abmahnenden Anwätle selber, natürlich... ;) )


    Dieses Video faßt den bisherigen Stand der Dinge ganz gut zusammen, find ich und gibt erste Tips:



    Eine Möglichkeit woher die Kanzlei die IPs haben könnte, wird in dem Video übrigens noch nicht erwähnt:
    Richter verwechseln Porno-Portal mit Tauschbörse
    Besonders traurig an dem im Artikel beschriebenen Fall finde ich, wie wenig Ahnung manche (viele?) Richter offenbar immernoch vom Internet haben. Da fällt es einem echt schwer, die deutsche Rechtsprechung noch ernst zu nehmen...
    Nur falls einer fragt: Ich habe übrigens (noch) keine Abmahnung erhalten! Zum Glück!!!! (Könnte sowas finanziell wie emtionell im Moment was von überhaupt nicht gebrauchen...) Hab aber eigentlich auch keinen Grund, anzunehmen, das eine kommt, nicht weil ich soetwas nicht konsumieren würde, sondern schlicht und ergreifend, weil ich die den 'Service' der besagen Seite nicht (oder sogut wie noch nie) in Anspruch genommen habe. Aber man weiß ja nie...
    Außerdem schau ich eigentlich aus Prinzip keine Pornos mit 'Handlung'... ;) :P und um soche müsste es ich eigentlich handeln, da nur diese nach erfolgter deutscher Rechsprechung überhaupt einen Anspuch auf Urheberschutz haben. Nach dem Motto: Poppen kann jeder, das ist keine kreative Leistung und daher nicht schützenswert... ;) Tja, aber auch hier nur: Eigentlich...!
    Mich interssiert das Thema Urheberrecht im Zusammenhang mit dem Internet halt nur sehr, weil ich denke, dass wie diesbezüglich in einer sehr interessanten Zeit leben und grade sowas wie den Kampf des alten Systhems mit dem neuen erleben...

  • So ist die Welt heute.
    Es geht nicht darum Recht zu sprechen, sondern Geld zu verdienen.


    Deshalb wird Raub und Betrug immer noch schwerer bestraft als Körperverletzung oder Vergewaltigung.


    Deshalb macht unsere Polizei lieber Jagd auf Falschparker oder Temposünder als Verbrechen aufzuklären,
    geschweigedenn sich mit Schwerkriminellen überhaupt anzulegen.

  • Ich persönlich bin von Redtube nicht betroffen, jedoch hat mich der Anwalt von Bushido abgemahnt. Angeblich habe ich vor Jahren eine Top 100 runtergeladen, wo leider auch ein Lied von Bushido dabei war. Als erstes bekam ich einen großen Brief mit zig Unterlagen und Beweisen. Danach bekam ich nur kleine Briefe mit Zahlungsaufforderungen. Ich habe auf keine der schmutzigen Briefe geantwortet, da ich mir sicher war, sowas nie runtergeladen zu haben. Monate ist es her, seit ich die letzte Zahlungsaufforderung bekommen und die mich bis heute in Ruhe gelassen haben.


    Solange kein Termin zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würde ich die Sache ruhen lassen und niemals darauf Antworten. Wenn man auf den mißt antwortet, haben sie die Person fest in der Hand.


    Vielleicht denkt jemand anders darüber?


    Auch die ganzen Ratschläge von den Anwälten auf diversen Seiten halte ich für Werbung.

    BITTE BEACHTET FOLGENDES: NIEMALS DIE VOLLMACHT ODER UNTERLASSUNG UNTERSCHREIBEN, DANN HABT IHR ERST RECHT PROBLEME!!!!!!


    Lg


    Webmaster

  • Man sollte sich so verhalten :




    1.Brief : Abheften und nichts tun
    2. Brief: Abheften und nichts tun
    Mahnung : Abheften und nichts tun


    Erst bei einer Vorladung oder Inkasso sollte man sich einen Anwalt nehmen.
    und gleichzeitig dann eine Gegenanzeige wegen räuberischer Erpressung starten.

  • @ Webmaster: Hihi, da stellt sich natürlich die Frage, was 'peinlicher' ist? Wegen eines Pornos abgemahnt zu werden, oder weil man sich angeblich einen Bushio-Song runtergeladen hat? Mir persönlich wär letzteren peinlicher... ;) :P
    Ob tatsächlich nichts tun, der richtige Weg ist, will ich mal dahingestellt sein lassen... Zumal ja grad in der RedTube-Geschichte nicht jeder zu seinem eigenen kleinen Anwalt gehen muss / sollte, sondern, denke ich, an einen der Anwälte wenden sollte, die schon hunderte oder tausende Abgemahnte in der Sache vertreten. Die sind eh schon im Thema und müssen nicht für jeden einzeln Schreiben und der Gleichen ausarbeiten, das sollte die Kosten für jeden einzelnen doch senken, oder denke ich da etwas naiv? Und schließlich sind eben nicht alle Anwälte Schweine!
    Apropos Kosten, zahlen im wahrscheinlichen Falle, dass die Klägerseite verliert, eh nicht die die Kosten? Das könnte dann die schnell ruinieren... Und wer zahlt die Kosten meines (hypothetischen) Anwalts, wenn das Verfahren aus welchen Gründen einfach eingestellt wird? Kennt sich da einer aus?
    Inzwischen scheint sogar sicher, dass die Geschichte mit den Richtern die Ein Videoportal nicht von einer Tauschbörse unterscheiden können, stimmt und dass die durch dieses Urteil an die IPs gekommen sind. Absolut unfassbar! (Geht auch aus folgendem Video hervor:)



    Nach meinem Rechtsverständniss müsste damit doch allein schon alle Abmahnungen ungülitg sein. Ein Urteil in dem steht ich würde zu diesem und jenem verurteil, weil ich eine Bank ausgeraubt hätte, wenn ich in Wahrheit einem Bankangestellten nur seinen Apfel vom Tisch geklaut habe, wäre doch auch ungültig, oder?
    Und der Vollständigigkeit halber noch ein dritttes Update:



    Edit: Wenn ich das letzte Video jetzt richtig verstehe, liegt die Vermutung ja recht Nahe, dass die Rechte zu den abgemahnten Filmchen extra gekauft wurden, nur um sie gleich darauf abmahnen zu können, also eine ganz gezielte Aktion von Leuten, die damit einfach nur die dicke Kohle machen wollten, und nicht die verweifelte Tat eines armen, geschundenen und am Rande seiner Existenz krepelnden Rechteinhabers, der nur versucht, einen kleinen Teil seines ihm zustehenden und 'geraubten' Geldes wieder reinzubekommen.
    Was eine Saubande!!!

  • Also falls es zu einem Verfahren kommen sollte und falls man dort auch gewinnt, muß die Gegenseite alles zahlen.


    Alles was dazwischen liegt, zahlt man selber.


    Da es aber niemals zu einem Verfahren kommen wird, da diese Kanzlei weiß, auf welch rechtlich brüchigem Eis sie sich bewegt,
    kann man davon ausgehen, daß die Konsultation eines Anwalts, egal ob einzel oder gemeinschaftlich,
    dennoch nach der deutschen Gebührenordnung abgerechnet wird.


    Also, wenn man diesen Weg gehen will, zahlt man auf jeden fall.


    oder nichts tun und sie kommen lassen.


    oder :http://www.kanzlei.biz/fileadm…schreiben_Kanzlei_U_C.pdf


    Denn jeder in Deutschland kann jeden einfach abmahnen oder eine Rechnung schreiben.
    Interessant wirds erst, wenns zu Verfahren oder Inkasso kommt.

  • @ Bulltech: Bei nicht begründeter Abmahnung kann der Dich vertretende Anwalt übrigens doch die Kosten auf den abmahnenden Anwalt abwäzen!!! *schadenfrohes Lachen*
    Im übrigen prüft die Staatsanwaltschaft Köln, ob sie Ermittlungen in dem Fall aufnehmen soll. Immerhin auch schon was. So oder so, der Schuss könnte aber ganz gewaltig nach hinten losgegangen sein...! :thumbsup:


    Beht beides aus dem Video hervor:


  • Davon ganz ab:


    Wer so bescheuert ist , ohne NoScript und Proxy-Umleitung auf die "Dunkle Seite" zu gehen,
    hats auch nicht besser verdient.



    Und @olli: Da mußt du erstmal einen finden, der bereit(so doof) ist , auf sein Honorar zu verzichten, in der Hoffnung, das irgendwie von einer dubioses Anwaltskanzlei einzufordern.

  • olli1971 Ich finde sowas nicht peinlich, sondern einfach nur ärgerlich und traurig, wie einfach die Bürger abgezockt werden. Wie kann man nach einem Jahr plötzlich behaupten, jemals etwas runtergeladen zu haben? Hier kann man sehen, wie die Kanzleimafia einfach die Bürger ohne wirklich erkennbare Tatsachen das Geld aus den Taschen abziehen kann. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute schon durch diese Betrügereien reingefallen sind.


    Auch die Briefe von Inkassofirmen werden schon gefälscht an Ahnungslose geschickt um sie zur Kasse zu bitten. Solange nichts Gerichtliches kommt, solange würde ich Schweigen.


    Lg


    Webmaster

  • So, das Thema ist nun endgültig beendet. Das Amtsgericht in Köln hat Beschwerden gegen ihr eigenes Urteil stattgegeben (es geschehen doch noch Zeichen und Wunder in Deutschland... ;) ) und erklärt, dass die Herausgabe der Inhaber der IP-Adressen unrechtens war, weil Streaming keine relevante Urheberrechtsverletzung darstellt!