Mofa, mokick, roller fürerschein

  • habt ihr sowas gemacht hat es sich gelont was man beachten solte und eure erfahrungen



    ich überlege gerade ob es sinvoll ist so einen führerschein zu machen (bei einem schulweg von fast 20km)
    wen ich einen mache währe meine erste in etwa sowas wie in dem bild unten

  • Wie lange willst du denn mit einem Mofa unterwegs sein? Und das bei Wind und Wetter.
    Ich denke, wenn Zweirad, dann erst ab 18 Jahre. Alles andere lohnt nicht oder ist zu teuer.
    Der 125er Lappen kostet 1000,- Euro + Maschine und Ausstattung. Der Führerschei für Motorrad
    kostet 1300,-

  • es geht ja nicht nur ums Geld. Mit einem Mofa brauchst du 1 Stunde zur Schule.
    Und es rechnet sich einfach nicht erst Mofa, dann Mokick, dann 125er und dann noch Motorrad zu machen.

  • vllt hat sich ja etwas verändert, aber ich kenne das so:
    ab 15 Mofa (25 km/h)
    ab 16 Mokick (40 km/h)
    oder
    125er (80 km/h)

  • ^habe ich nicht gefunden,helf mir mal suchen:


    Diese Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig:


    Fahrerlaubnisklasse M
    Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
    Führerscheinklasse S (seit 01. Februar 2005)
    Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
    Klasse L
    Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
    Mindestalter: 16 Jahre.
    Fahrerlaubnisklasse T (beinhaltet M,S,L)
    Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (mit Anhänger) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger). Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren.
    Mofa Prüfung
    Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.



    Demnach müsste man für "bis 50 cm3" doch 16 sein ? MOMENT,jetzt hab ichs.....eine auf 25km/h gedrosselte 50er ist bei dir gemeint......oder ?

  • Führerscheinklasse S


    Seit dem 1. Februar 2005 dürfen Personen ab 16 Jahren entsprechend einer EU-Regelung die neue Führerscheinklasse S erwerben. Sie gilt für Leichtmobile und Quads; Leichtmobile sind dem PKW ähnliche Fahrzeuge, die allerdings maximal 350 kg wiegen dürfen (bei Elektrofahrzeugen gilt dieser Wert exklusive der Batterien).


    Für alle Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse S bewegt werden dürfen, gilt, dass die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h betragen darf und außerdem bei Ottomotoren der Hubraum nicht mehr als 50 cm³ betragen bzw. bei Diesel- oder Elektromotoren die Leistung 4 kW nicht übersteigen darf.